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Das Neueste

Schlichtungsstelle für Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung geht an den Start

Unter der Trägerschaft des Votum-Verbandes hat die neue Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle.

Versicherungsmakler Assertum GmbH – Insolvent

IN 146/18
In dem Verfahren über den Antrag d.
Versicherungsmakler Assertum GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kreuzhuber Tobias, geboren am 15.06.1990, Staatsangehörigkeit: deutsch, Amselweg 38, 90768 Fürth

XtremeAir GmbH – Insolvenzeröffnung

Amtsgericht Magdeburg: Am 30.04.2018 um 06:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der XtremeAir GmbH, Harzstraße 2, 39444 Hecklingen, Geschäftsgegenstand: Konstruktion, Entwicklung, Design und Produktion von Flugzeugen auf Basis neuer Technologien und Antriebskonzepte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 5515), vertreten durch:

a posto GmbH – Insolvenzeröffnung

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5901 eingetragenen a posto GmbH, Hermann-Sudermann-Str. 23, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Kerstin Judith Kronen, Hermann-Sudermann-Str. 23, 52146 Würselen

Marktkommentar: Ausblick für die Weltwirtschaft bleibt positiv

Unter Berücksichtigung von Wachstum, Inflation und Geldpolitik ergibt sich weiter ein positives Bild der Weltwirtschaft, heißt es im Marktkommentar des Vermögensverwalters Syz Asset Management (SAM). Allein die Prognostizierbarkeit sei schwieriger geworden. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten sei auch die Volatilität Anfang des Jahres an die Finanzmärkte zurückgekehrt.

Anlagevermittler müssen über Vertriebsprovisionen aufklären

Der Erwerber einer Kapitalanlage muss vom Anlagevermittler oder Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden, wenn diese eine Größenordnung von 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. In die Berechnung der Vertriebsprovisionen ist ein auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio einzubeziehen.

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