Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme darum gebeten zu prüfen, wie durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der nach einer Sonder-AfA (Absetzung für Abnutzungen) geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden kann.