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Insolvenzeröffnung: WBN Waggonbau Niesky GmbH in Dresden

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBN Waggonbau Niesky GmbH, Am Waggonbau 11, 02906 Niesky, Amtsgericht Dresden , HRB 33517
vertreten durch den Geschäftsführer Eduard Janßen

Geschäftszweig: Bau schienengebundener Fahrzeuge
– wurde am 01.03.2018 um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Bautzner Straße 102, 01099 Dresden Telefax: 0351 86275 10 Telefon geschäftlich: 0351 86275 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.03.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 09.05.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 09.05.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

531 IN 2010/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2018

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