Zum 1. Oktober 2019 sind insgesamt 38.161 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen.
BTC-ECHO GmbH bezieht Stellung zu BaFin-Warnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Meldung veröffentlicht, wonach der hinreichende Verdacht bestehe, dass es sich bei dem privaten Security Token Offering (STO) von BTC-ECHO um ein „Öffentliches Angebot ohne Prospekt“ handeln könnte (DFPA berichtete).
„Verbraucher werden in der privaten Altersvorsorge weiterhin systematisch übervorteilt“
Der Bund der Versicherten (BdV) beklagt seit mehr als 30 Jahren den „legalen Betrug der Versicherungswirtschaft bei der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung“.
Steigende Konjunkturrisiken: Castell´sche reduziert Aktienquote
Nach einem positiven September dürfte die nächste Zeit schwieriger werden, meldet die Fürstlich Castell´sche Bank. Die Märkte seien weit gelaufen und preisen teilweise eine starke Erholung ein. Es sei allerdings fraglich, ob das angesichts der realen Risiken für die Weltwirtschaft realistisch ist. Handelskrieg, Brexit, Rezessionsgefahren haben das Potential die Märkte zu verschrecken.
„Leading Cities Invest“ baut Immobilienportfolio weiter aus
Der offene Immobilienfonds „Leading Cities Invest“ der Frankfurter Unternehmensgruppe KanAm Grund hat in Barcelona eine voll vermietete Büroimmobilie im Stadtkern erworben. Damit ist der momentan für Neuanlagen geschlossene Fonds jetzt auch mitten in der Hauptstadt Kataloniens, der wirtschaftlich stärksten Region Spaniens, präsent.
Warburg-HIH Invest kauft erneut im Frankfurter Europaviertel
Die Hamburger Immobilien-Investmentgesellschaft Warburg-HIH Invest hat das in Bau befindliche Objekt „Zebra“ im Frankfurter Europaviertel im Rahmen eines Forward-Purchase erworben.
Capital Group SP z o. o. betreibt unerlaubt Einlagengeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Bescheide sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig