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ArchivJuli 2018

Bundestag: Anpassung mehrerer Finanzmarktgesetze an EU-Vorgaben

Am 28. Juni 2018 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Damit wurden mehrere Finanzmarktgesetz an die EU-Vorgaben angepasst und Auslegungsfragen geklärt.

Lloyd Fonds gibt Veränderungen im Vorstand bekannt

Auf seiner Sitzung am 29. Juni 2018 hat der Aufsichtsrat des Hamburger Investment- und Asset Managers Lloyd Fonds die bislang bis zum Ablauf des 30. Juni 2019 laufende Bestellung von Klaus M. Pinter, bisher Alleinvorstand der Lloyd Fonds AG, vorzeitig um zwei weitere Jahre bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert.

Rechtliche Anforderungen an einen Lagebericht im Kapitalanlagerecht

Die aufsichtsrechtlichen Transparenzanforderungen sowohl für Vermögensanlagen als auch für Investmentvermögen wurden in den letzten Jahren durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und die Novellierung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) neu gefasst.

Neuer American Dream: Mietwohnungen

Das eigene Haus galt lange als Inbegriff des amerikanischen Traums. Doch das hat sich geändert: Immer mehr Amerikaner entscheiden sich aus freien Stücken dafür, in einer Mietwohnung zu leben. Für Investoren ergeben sich daraus vielversprechende Perspektiven, meint Kai Bender, Geschäftsführer des Immobilieninvestmentunternehmens Acron, in der Ausgabe 14 der Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS.

Musterverfahrensantrag gegen Merck Finck Privatbankiers AG

Es wird festgestellt, dass der Emissionsprospekt über die Beteiligung am Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG in der Fassung vom 10.09.2007 in wesentlichen Teilen unrichtig und damit unvollständig und irreführend ist. Die Anleger werden dadurch nicht richtig informiert und somit liegt ein erheblicher Prospektfehler vor.

Umfirmierung: Instone Real Estate wird deutsche Aktiengesellschaft

Die Umfirmierung in eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht wurde durch die Hauptversammlung des Wohnentwicklers Instone Real Estate beschlossen. Der neue Unternehmensname lautet Instone Reals Estate Group AG. Die Fassung des Umwandlungsbeschlusses sei Bestandteil der Unternehmensstrategie, die im Rahmen des Börsengangs definiert wurde, heißt es.

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